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Wichtige Informationen für Therapiesuchende

Wir sind keine Kassenpraxen, sondern Privatpraxen bzw. freie Praxen. Wir bieten psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstzahler an.
Bitte informieren Sie sich im Folgenden über die für Ihre jeweilige Versichertengruppe relevanten Rahmenbedingungen.

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Selbstzahler

Wenn Sie Ihre Psychotherapie als Selbstzahler bestreiten können, haben Sie keinerlei bürokratische Hindernisse, die Behandlung kann unabhängig von den Regelungen irgendwelcher Kostenträger erfolgen und Sie können über die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit frei entscheiden. Besser lässt sich Geld nicht investieren.

 

 

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Privat Versicherte

Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Tarifs ab. Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei allen Berufsgruppen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und welche Voraussetzungen hierfür gelten.

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Beihilfeberechtigte

Sind Sie als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter beihilfeberechtigt, gelten für Sie die Regelungen für privat Versicherte.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrer Beihilfestelle zum ersten Termin mit.

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Freie Heilfürsorge

Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere Polizisten und Soldaten, erhalten medizinische Leistungen im Rahmen der Freien Heilfürsorge. In diesen Fällen gelten besondere Zuständigkeiten und Abrechnungsmodalitäten.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und welche formalen Voraussetzungen zu erfüllen sind.


Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte haben sich die Rahmenbedingungen für den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen mit der Reform der Psychotherapierichtlinie negativ verändert.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, stellt sich die Situation wie folgt dar:
Psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen grundsätzlich nur von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Kassensitzen kommt es innerhalb der kassenärztlichen Versorgung zu längeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz.

Ausnahmeregelung: Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

Der Gesetzgeber sieht Ausnahmen für Fälle vor, in denen eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich ist und eine zeitnahe Versorgung innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung nicht möglich ist. In diesen Fällen kann bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Antrag auf Kostenerstattung für eine sogenannte außervertragliche Psychotherapie gestellt werden (§ 13 Abs. 3 SGB V).

Eine Verkürzung der Wartezeit kann unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:

  • Ein Vertragspsychotherapeut oder ein entsprechender Facharzt stellt fest, dass eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist und begründet die Dringlichkeit.

  • Es bestehen unzumutbar lange Wartezeiten auf eine Akutbehandlung oder einen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler der gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten Wartezeiten von mehr als drei Monaten bei Erwachsenen bzw. mehr als sechs Wochen bei Kindern und Jugendlichen als unzumutbar.

Unter diesen Voraussetzungen kann eine außervertragliche Psychotherapie beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse. Ohne eine entsprechende Genehmigung sind Termine ausschließlich auf Selbstzahlerbasis möglich.


Vorgehen bei der Therapieplatzsuche

Gesetzlich Versicherte werden in der Regel von ihrer Krankenkasse an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen. Diese ist verpflichtet, Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde sowie für Akutbehandlungen zu vermitteln.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist verpflichtender Bestandteil der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. In diesem Rahmen wird geprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welcher Behandlungsbedarf besteht.
In dringenden Fällen kann eine Akutbehandlung eingeleitet werden; in anderen Fällen erfolgt die Vermittlung in eine Richtlinienpsychotherapie oder eine weiterführende Behandlung.

Hinweise zur Versorgungssituation

Trotz der bestehenden gesetzlichen Regelungen kommt es regional weiterhin zu Engpässen in der Versorgung mit Therapieplätzen. Die Terminservicestellen können nur verfügbare Kapazitäten vermitteln; ein Anspruch auf einen sofortigen Therapieplatz besteht nicht.

Unabhängig vom konkreten Verfahren unterstützen wir Sie dabei, sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und Ihren Anspruch auf eine angemessene Behandlung zu prüfen.


Weitere Informationen und Downloads

Eine Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie über die hier.

Folgende Downloads stehen zur Verfügung:


Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Diese kann ausschließlich ein Anwalt leisten. Ein Rechtsanspruch uns gegenüber kann daraus nicht abgeleitet werden. Bitte beachten Sie, dass es Ihnen obliegt, den Antrag ordnungsgemäß zu stellen und alle dafür erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Bitte beachten Sie: Das deutsche Gesundheitssystem wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch politische Misswirtschaft und Fehlplanung finanziell so stark ausgehöhlt, dass die gesetzlichen Krankenversicherer ohne Zusatzbeiträge und laufende Beitragserhöhungen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich das einstige 2-Klassen-System (privat Versicherte und gesetzlich Versicherte) im Gesundheitswesen in den letzten Jahren zu einem 3-Klassen-System (Selbstzahler, privat Versicherte und gesetzlich Versicherte) gewandelt hat. Am Ende der Kette stehen die gesetzlich Krankenversicherten, die eine Therapie nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und mit exorbitanten Wartezeiten konfrontiert werden.